Pfeilerstützversatz

Pfeilerstützversatz

Um die über dem Eisenerz liegenden Gesteinsmassen zu tragen, lässt man im laufenden Erzabbau Pfeiler stehen.

Mischen des Materials

Mischen des Materials

Das Material wird in zwei Mischanlagen aus verschiedensten Stoffen, Bindemitteln und Wasser hergestellt.

Einbau des Versatzstoffes

Einbau des Versatzstoffes

Der Versatzstoff wird mit Lastkraftwagen in die vorbereiteten Abbauhohlräume transportiert und mit Hilfe einer Planierraupe vorschriftsmäßig eingebaut.

Wir sind zertifiziert!

Wir sind zertifiziert!

Der Versatz des Bergwerks Wohlverwahrt-Nammen entspricht vollumfänglich der Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Berg-Versatzverordnung) vom 24.07.2002.

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Was ist Versatz?

Versatz ist eine technische Maßnahme im untertägigen Bereich zur Erhaltung der allgemeinen und betrieblichen Sicherheit. Durch den Versatz wird dafür Sorge getragen, dass bei der Erzgewinnung geschaffene Hohlräume auch nach vielen Jahren standsicher bleiben. Schäden an der Erdoberfläche werden dadurch vermieden.

Versatz im Bergwerk Wohlverwahrt-Nammen bedeutet fachgerechtes Ausfüllen der Abbauhohlräume und damit vollständiges Stützen der Pfeiler (Pfeilerstützversatz).

 Um die über dem Eisenerz liegenden Gesteinsmassen zu tragen, lässt man im laufenden Erzabbau Pfeiler stehen.

Dieses Verfahren wird Kammerpfeilerbau genannt. Das Eisenerz des Bergwerks ist hervorragend standfest, so dass hier größere Abbauhohlräume hergestellt werden können als im Bergbau üblich.

Minimierung des Abbauverlusts

Im Sinne einer vollständigen Nutzung der Lagerstätte und der Rohstoffreserve muß der Abbauverlust minimiert werden. Diese Forderung wird durch das Bundes-Berggesetz sehr deutlich vorgegeben.

 Die Abbauhohlräume müssen mit Material verfüllt werden. Dieses Material wird in zwei Mischanlagen aus verschiedensten Stoffen, Bindemitteln und Wasser hergestellt und muß genau spezifizierte Eigenschaften aufweisen.

 

Geeignete Stoffe für die Verfüllung

Bei den zur Verarbeitung zugelassenen Stoffen handelt es sich überwiegend um Flugaschen aus der Entstaubung sowie Gipse aus der Entschwefelung von Steinkohlekraftwerken. Darüber hinaus liegen Einzelzulassungen für die Verwertung von weiteren Stoffen vor, die gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zur Verwertung angenommen werden können.

Der Zulassung eines Stoffes für den Versatz geht eine intensive Prüfung durch die Fachbehörden voraus. Die Zulassung wird durch einen Betriebsplan nach Vorschrift des Bundes-Berggesetzes beantragt.

Die Stoffe können per LKW, per Bahn über einen eigenen Gleisanschluss oder per Schiff über den Hafen Minden angeliefert werden.

Ein umfangreiches Kontrollsystem garantiert, dass nur zugelassene Stoffe verarbeitet werden.

Zwei unterschiedlich strukturierte, nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigte Mischanlagen zur Herstellung des Versatzes können alle von blasfähig über grobkörnig bis hin zu sehr feuchten Stoffen verarbeiten.

 

Die Verfüllung 

Der Versatzstoff wird mit Lastkraftwagen in die vorbereiteten Abbauhohlräume transportiert und mit Hilfe einer Planierraupe vorschriftsmäßig eingebaut.

Der Versatz wird regelmäßig von Behörden kontrolliert

In dem mit Vertretern des Bergamts Kamen, des Geologischen Landesamtes NRW, des Landesoberbergamts NRW, des Landesumweltamtes NRW und des Staatlichen Umweltamtes Minden erarbeiteten Langzeitsicherheitsnachweis werden die Anforderungen an das Versatzmaterial sehr genau und umfangreich festgelegt.


Wir sind zertifiziert

Urkunde  
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Mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe vom 10. September 1996 wurden auf Basis des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Grundlagen für die Zertifizierung von Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb geschaffen.

Im Mai 1997 konnte ein entsprechender Überwachungsvertrag mit dem RW TÜV, Essen, unterzeichnet werden.

Nach Durchlaufen des Prüfverfahrens wurde Barbara Erzbergbau GmbH mit dem Titel "Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeiten Behandeln und Verwerten von Abfällen" ausgezeichnet. Die Berechtigung zum Tragen dieser Auszeichnung wird in jährlichen Audits geprüft.  

Der Versatz des Bergwerks Wohlverwahrt-Nammen entspricht vollumfänglich der Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Berg-Versatzverordnung) vom 24.07.2002.

 

 

 

Kontakt

BARBARA ERZBERGBAU GMBH
An der Erzgrube 9
32457 Porta Westfalica

Tel. 05 71 / 79 56 0
Fax 05 71 / 79 56 20 u. 36

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